AWO macht Vorschläge zur Umsetzung der Sozialstaatsreform

Die Debatte um die Reform des Sozialstaats ist in vollem Gange – im Arbeits- und Sozialministerium wird auf Basis der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform die Zusammenlegung der Grundsicherung mit Kinderzuschlag, Wohngeld und weiteren Sozialleistungen vorbereitet. Im Auftrag des AWO Bundesverbandes hat das ifo-Institut ausgearbeitet, wie diese Zusammenlegung so gestaltet werden kann, dass Armut reduziert und Erwerbstätigkeit stärker gefördert wird. Das Design des AWO-Reformansatzes folgt im Kern den Empfehlungen der Kommission. Die zentralen Unterstützungsleistungen für erwerbsfähige Menschen – Grundsicherungsgeld, Wohngeld und Kinderzuschlag – werden in eine Leistung mit einem einheitlichen Einkommensbegriff überführt. Die Einkommensanrechnung wird entgegen den Empfehlungen der Kommission für niemanden systematisch verschlechtert. Ein Erwerbsbooster und ein Alleinerziehenden-Freibetrag setzen gezielt Anreize für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Würde die Reform entlang der AWO-Parameter umgesetzt, würde die Armutsgefährdungsquote um 0,9 Prozentpunkte sinken, untere Einkommensschichten würden ihr verfügbares Einkommen im Durchschnitt um bis zu 515 Euro im Jahr erhöhen können und 322.000 Personen Arbeitslosigkeit überwinden.

Weitere Informationen: ifo-Studie zeigt: Zusammenlegung von Sozialleistungen ermöglicht Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktchancen - AWO

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Veröffentlichung

Fr, 21. August 2026

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